Häufig gestellte Fragen
rund um die Strom & Gas Preisbremse

Die Strompreisbremse & Gaspreisbremse im Überblick

Strompreisdeckel 40 Cent/kWh und Gaspreisdeckel 12 Cent/kWh
Preisbremse gilt für 80% des Vorjahresverbrauchs

Was hat es mit der Preisbremse für Strom & Gas auf sich?

Die Bundesregierung hat für Strom & Gas einen Preisdeckel vorgesehen. Dieser tritt offiziell im März 2023 in Kraft und gilt dann rückwirkend ab Januar 2023. Mit dieser Preisbremse werden 80% Ihres Vorjahresverbauchs gedeckelt, d.h. Sie bezahlen für diesen maximal die nachfolgenden Arbeitspreise:

Strom-Preisbremse: 40 Cent pro kWh
Gas-Preisbremse: 12 Cent pro kWh
Fernwärme-Preisbremse: 9,5 Cent pro kWh

Lohnt es sich aufgrund des Preisdeckels überhaupt zu wechseln?

Ja.

Die gute Nachricht: In den letzten Wochen sind Neukundenangebote für Strom & Gas stark gesunken, während viele Strom- und Gasanbieter für ihre Bestandskunden vielfach sehr hohe Preiserhöhungen versendet haben. Daher lohnt es sich in vielen Fällen, jetzt den Anbieter zu wechseln und sich einen der günstigen Angebotspreise zu sichern. Inzwischen gibt es sogar wieder viele Stromtarife, die unterhalb des Preisdeckels liegen. Dies gilt inzwischen auch wieder für Gastarife. Daher: Es lohnt sich in jedem Fall, den aktuellen Tarif mit Alternativangeboten zu vergleichen.

>> zum Preisbremse-Rechner

Ist es nicht günstiger, in die Grunderversorung meines lokalen Versorgers zu wechseln?

Nein.

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird praktisch jeder Strom- und Gasversorger - sofern nicht bereits geschehen - im ersten Halbjahr 2023 die Preise signifikant anheben. Sofern Sie nicht ständig prüfen möchten, ob dies schon geschehen ist, empfehlen wir, jetzt eines der aktuell günstigen Angebote wahrzunehmen.

Kann ich noch mehr sparen, indem ich meinen Verbrauch auf 80% reduziere?

Ja.

Sofern der Arbeitspreis Ihres Tarifs oberhalb der Werte der Preisdeckel liegt, erzielen Sie eine weitere Ersparnis, indem Sie Ihren Verbrauch auf 80% oder weniger Ihres Vorjahresverbrauchs senken.

Der Grund: Sie brauchen den Arbeitspreis, der für die restlichen 20% Ihres Verbrauchs gilt, nicht zu bezahlen. Die übrigen 80% Ihres Verbrauchs sind ja ohnehin gedeckelt – auf 40 Cent/kWh bei Strom und 12 Cent/kWh bei Gas.

Wie lange gilt die Preisbremse für Strom & Gas?

Bis 31.12.2023.

Mit der Preisbremse für Strom & Gas sind Sie aller Voraussicht nach bis Ende 2023 abgesichert, dass Ihr Strom- und Gaspreis nicht über 40 Cent/kWh für Strom und 12 Cent/kWh für Gas hinausgeht, selbst wenn der Arbeitspreis Ihres offiziellen Tarifs darüber liegt.

Gilt die Preisbremse auch für Heizstrom?

Ja.

Die Preisbremse gilt auch für Heizstrom, d.h. Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen, die mit Strom betrieben werden. Hier gilt der gleiche Preisdeckel pro kWh wie für Strom, d.h. 40 Cent/kWh.

Wirkt sich der Preisdeckel positiv auf den monatlichen Abschlag aus?

Ja.

Mit der formellen Einführung des Strom- und Gaspreisdeckels ab März wird dann auch der Abschlag den Preisdeckel berücksichtigen. Mit anderen Worten, der Abschlag berechnet sich dann auf den Obergrenzen der Preisbremse und wird entsprechend reduziert, selbst wenn Ihr Arbeitspreis oberhalb der Preisdeckel liegt.

Für die Monate Januar und Februar wird die Anpassung rückwirkend zu März 2023 erfolgen, d.h. die Abschlags-Differenz für die erste beiden Monate des Jahres soll dann mit dem Abschlag im März verrechnet werden.

Fazit zum Abschlag: Der monatliche Abschlag wird nur in begrenztem Maße durch den offziellen Arbeitspreis Ihres Strom- bzw. Gastarifs beeinträchtigt.

Bis wann muss ich kündigen, wenn ich im Rahmen meiner Preiserhöhung in ein günstigeres Angebot wechseln möchte?

Vor dem Eintritt der Preiserhöhung.

Sofern Ihr Vertrag eine feste Laufzeit hat, ist es wichtig, dass Ihr Vertrag vor Eintritt der Preiserhöhung gekündigt wird, damit sich Ihr Vertrag nicht verlängert. Zögern Sie daher nicht zu lange, zumal der neue Anbieter mindestens 3 Wochen Vorlauf braucht, um für eine rechtzeitige Anmeldung zu sorgen.

Sofern wir seitens SwitchUp Ihren Vertrag betreuen, kümmern wir uns um die Kündigung im Rahmen der von uns durchgeführten Strom- und Gastarif Optimierung automatisch für Sie.

Wo finde ich mehr Informationen zum Strom- bzw. Gaspreisdeckel?

Alle Details zur Strom- und Gaspreisbremse finden Sie hier auf der offiziellen Seite der Bundesregierung.

Meine Frage wurde nicht beantwortet. Wohin kann ich mich wenden?

Aufgrund der viele Preiserhöhungen sind wir stark eingespannt und wir kommen aktuell nicht immer dazu, jede Frage sofort zu beantworten. Wir hoffen dabei auf Ihr Verständnis und antworten natürlich gerne auf Ihre Frage, wenn Sie uns hier eine Nachricht senden.