Zusätzliche Sicherheit durch SwitchUp-Wechselschutz
Mit unserem Wechselservice sind Sie nicht nur automatisch im richtigen Strom- und Gastarif, sondern auch immer auf der sicheren Seite. Dieser Wechselschutz ist gültig für alle ab 1.1.2023 über SwitchUp vollzogenen und dem Wechselschutz als "aktiv" gekennzeichneten Anbieterwechsel. Konkret unterstützen wir Sie im Rahmen unseres neuen Wechselschutzes in folgenden Fällen:
- Garantierte Ersparnis: Wir garantieren, dass jede von uns für Sie im Rahmen unseres automatischen Optimierungsservice eingeleitete Tarifoptimierung zu einer Ersparnis gegenüber dem aktuellen Tarif für Sie führt. Sollte dem nicht so sein und der neue Tarif unter Berücksichtigung aller Tarifkomponenten sowie der staatlichen definierten Preisbremse unerwartet teurer sein, sorgen wir unsererseits für einen Ausgleich und übernehmen die Kostendifferenz bis zu einer Höhe von 250 Euro.
- Anbieter zahlt Wechselbonus nicht aus: Sollte der Anbieter den enthaltenen und in der Auftragsbestätigung des Anbieters bestätigten Wechselbonus auch nach wiederholter Aufforderung nicht auszahlen, sorgen wir unsererseits für einen Ausgleich und übernehmen Ihren Wechselbonus-Anspruch in einer Höhe von bis zu 250 Euro.
- Anbieter hält sich nicht an bestätige Preiskonditionen: Sollte der Anbieter sich nicht an die vom Anbieter selbst in der durch den Anbieter versendete Auftragsbestätigung aufgeführten Preiskonditionen, d.h. den aufgeführten Arbeits- und Grundpreis, halten und solche Fehler auf wiederholte Aufforderung nicht korrigieren, sorgen wir unsererseits für einen Ausgleich und übernehmen die Differenz der Preiskonditionen in einer Höhe von bis zu 250 Euro.
- Wir machen einen Fehler: Sollten wir einen Fehler bei der Optimierung Ihres Tarifs machen, der nicht durch den Wechselprozess auf Seiten des Anbieters oder eine fehlende bzw. nicht rechtzeitige Rückmeldung Ihrerseits begründet ist, und Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen, übernehmen wir diese bis zu einer Höhe von 250 Euro.
- Unser Unterstützungsversprechen: Wir sind für Sie da, wenn es zu Problemen kommt und unterstützen im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Rat & Tat.
Darüber hinaus brauchen Sie sich grundsätzlich keine Sorge über Ihre Strom- bzw. Gasversorgung machen, da diese ohnehin jederzeit gesetzlich abgesichert ist. Soll heißen: Selbst wenn ein Wechsel einmal nicht zum gewünschten Datum erfolgt, sind Sie stets mit Strom und Gas versorgt, da in diesen Fällen automatisch der Ersatzversorger einspringt.
Die wesentlichen Bedingungen des Wechselschutzes im Überblick
Für uns ist ein transparentes Vorgehen in allem was wir unternehmen eine Herzensangelegenheit. Wir haben Ihnen daher die wesentlichen Bedingungen des SwitchUp-Wechselschutz nachfolgend zusammengefasst:
- Kostenfrei für Sie, die Kosten dafür finanzieren wir über die Wechselprovision, die wir in aller Regel vom neuen Anbieter erzielen (mehr Information dazu hier)
- Abgesichert sind vertraglich zugesicherte und vom Anbieter in der Auftragsbestätigung bestätigte Bonuszahlungen für ein vollständig absolviertes Vertragsjahr beim Anbieter bis zu einer Höhe je SwitchUp Nutzer von bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr, sofern der Anspruch auf diese sich nicht aufgrund von Änderungen des tatsächlichen Verbrauchs verfällt
- Gilt für alle ab dem 1.1.2023 neu über SwitchUp abgeschlossenen Strom- und Gasanbieterwechsel, bei denen der Wechselschutz mit "aktiviert" bzw. "ja" angezeigt wird
Das ist nicht abgedeckt
Wir können keinen Blanko-Scheck für Forderungen aller Art bieten. Daher möchten wir nachfolgend transparent die wesentlichen Aspekte darlegen, die durch den Wechselschutz nicht abgedeckt sind:
- Forderungen durch temporäre Grundversorgung, die im Wechselfall entstehen kann, wenn der Vorlauf nicht ausreichend lang ist
- Forderungen durch nicht erfolgte Wechsel, wenn die Wechseldaten nicht korrekt sind bzw. durch Sie keine zeitnahe Korrektur erfolgt oder der Anbieter aufgrund von Bonität den Wechsel ablehnt sowie sonstige Wechselprobleme, über die Sie uns nicht zeitnah in Kenntnis setzen, um so für eine Behebung der Probleme zu sorgen bzw. einen erneuten Wechsel zu veranlassen
- Forderungen wenn Sie uns nicht rechzeitig über wichtige Mitteilungen des Anbieters wie z.B. Preiserhöhungen oder Wechselprobleme unterrichten, die Ihnen postalisch zugestellt werden und auf die wir sonst keinen Zugriff haben und Sie daher in solchen Fällen nicht ohne Ihre Mithilfe unterstützen können
- Forderungen durch fehlende Rückmeldung Ihrerseits, wenn wir Sie nach wichtigen Informationen wie Preiserhöhungen oder sonstiger wichtiger Vertragsvorgänge fragen
- Forderungen aufgrund von Insolvenz einschließlich vorhandener Guthaben; als grundsätzliche Vorsorge empfehlen wir darauf zu achten, dass die von Ihnen angegebene Verbrauchsprognose im Einklang mit Ihrem tatsächlichem Verbrauch ist, damit generell keine bzw. wenig Guthabenbestände beim Anbieter entstehen
Wesentliche Anforderung für den Wechselschutz ist, dass Sie uns aktiv informieren, sollten Ihnen ein Wechselproblem mitgeteilt werden, damit wir Sie bei der Lösung unterstützen können. Mitunter benötigen wir zur Beseitung zusätzliche Informationen von Ihrer Seite, wenn ein Fehler in den Vertragsdaten vorliegt (z.B. die Überprüfung der Zählernummer oder den Namen, auf den der Vorvertrag läuft).