Als Tarifaufpasser stellen wir immer wieder fest, dass Fairness auf dem Energiemarkt leider noch keine Selbstverständlichkeit ist. Daher beleuchten wir mit unserem Stromvergleich Bereiche im Markt, bei denen wir das Gefühl haben, dass es eines Umdenkens bedarf. Schließlich möchte doch jeder am Ende des Tages einfach nur fair behandelt werden.
Nachfolgend haben wir die wesentlichen Erkenntnisse unserer Fairness-Studie in Bezug auf die Grundversorgertarife aufgeführt. Die Leitfrage dabei: Stehen die Strompreise für Verbraucher im Einklang mit den tatsächlichen Kosten der Stromanbieter?
Unser Werkzeug: Eine Analyse der Grundversorgertarife in den 50 größten Städten seit 2018, die Verbraucherpreisentwicklungen und die Veränderung der wesentlichen Kostenkomponenten im Detail betrachtet und auf Fairness untersucht.
Der Strompreis setzt sich, neben den Verwaltungs- und Vertriebskosten des Stromanbieters, im Wesentlichen aus drei Kostenkomponenten zusammen:
Es ist richtig, dass die Beschaffungskosten vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2018 zeitweise deutlich angestiegen sind. Seit Anfang 2019 haben diese sich kontinuierlich wieder zurück auf das Niveau vor dem Anstieg entwickelt und liegen im Jahresdurchschnitt 2020 (1.1.2020-30.11.2020) bei knapp unter 4 Cent/kwh und damit auf einem ähnlichen Niveau wie vor dem Anstieg.
Fazit: Beschaffungskosten sind gegenüber 2018 nicht gestiegen, sondern liegen in 2020 deutlich darunter.
Netzentgelte, d.h. der Betrag, den Stromanbieter dem lokalen Netzbetreiber für die Netznutzung zahlen, unterscheiden sich regional. Daher wird beim Stromvergleich stets nach der Postleitzahl gefragt. In einigen Städten werden die Netzentgelte in 2021 steigen, in anderen sinken sie. Im Durchschnitt der 50 größten Städte steigen die Netzentgelte in 2021 gegenüber 2018 leicht an – um 0,5 Cent/kWh.
Fazit: Die Netzentgelte sind moderat gestiegen.
Die EEG-Umlage war in der Vergangenheit ein wesentlicher Faktor für die in Summe gestiegenen Steuern, Abgaben & Umlagen. Aufgrund der Investition des Bundes in Höhe von 10,8 Mrd. Euro sinkt die EEG-Umlage in 2021. Im Vergleich zu 2018 bleibt der Kostenblock bestehend aus Steuern, Abgaben & Umlagen folglich konstant.
Fazit: Steuern, Abgaben & Umlagen liegen in 2021 fast auf dem gleichen Niveau wie in 2018.
Unterm Strich haben sich die wesentlichen Kostenkomponenten für Stromanbieter seit 2018 nur unwesentlich verändert. Unter der Annahme gleichbleibender Beschaffungskosten in 2021 liegen die drei zentralen Kostenfaktoren für Stromanbieter auf dem gleichen Niveau in 2018. Dabei sind bereits die für 2021 veröffentlichten Steuern, Abgaben & Umlagen sowie Netzentgelte berücksichtigt.
Fazit: Bei konstanten Beschaffungspreisen im kommenden Jahr, liegen die Kosten für Stromanbieter in Summe fast auf dem gleichen Niveau wie in 2018.
Die Betrachtung der Verbraucherpreise zeigt, dass diese sich im betrachteten Zeitraum deutlich erhöht haben. Legt man die zuvor genannten Preise einem typischen Stromverbrauch zugrunde, ergibt sich die nachfolgend illustrierte Preisentwicklung. Ein Haushalt hat bei einem Verbrauch von 3500 kWh hat bei einem Stromvergleich in 2018 im Schnitt 1071 Euro bezahlt. Für die gleiche Menge Strom musste der Beispiel-Haushalt in diesem Jahr 1175 Euro zahlen.
In Summe haben Grundversorger in unserem Stromvergleich seit 2018 die Verbraucherpreise bei einem Verbrauch von 3500 kWh im Schnitt um 103 Euro angehoben. Dem gegenüber steht ein rechnerisch nachvollziehbarer Kostenanstieg im gleichen Zeitraum von 6 Euro. Daraus resultiert eine Differenz von 97 Euro zwischen Verbraucherpreiserhöhungen und Kostenänderungen.
Fazit: Verbraucherpreise sind zwei Jahre in Folge stark gestiegen, während sich Kosten auf Anbieterseite nur marginal verändert haben. Insofern wäre es fair, die Preise für Stromkunden in der Grundversorgung zu senken.
In Anbetracht der im Durchschnitt hohen Differenz zwischen Preiserhöhungen für Verbraucher und Kostensteigerungen für Anbieter in den 50 größten Städten stellt sich die Frage, wie eine faires Vorgehen von einem Grundversorger aussehen könnte? Enercity aus Hannover beweist in unserem Stromvergleich, dass man Verbraucherpreise bei temporär gestiegenen Beschaffungspreisen nicht zeitnah nach oben anpassen muss. Vielmehr hat Enercity seit 2016 die Preise für ihre Grundversorgung auf einem moderaten Niveau stabil gehalten. Temporär hat dies für Enercity vermutlich zu einer Verringerung der Unternehmensspanne geführt. Vor dem Hintergrund, dass die Beschaffungspreise seit 2019 wieder deutlich gefallen sind, dürfte sich diese zwischenzeitlich wieder ausgeglichen haben. Unserer Einschätzung nach ist Enercity ein positives Beispiel für faires Kundenverhalten.
Positive Beispiele wie Enercity zeigen, dass Fairness auch auf dem Energiemarkt kein Ding der Unmöglichkeit ist. Und einige weitere Anbieter gehen hier mit gutem Beispiel voran. Wir denken: Anbieter, die fair agieren und auf Augenhöhe ehrlich mit Ihren Kunden kommunizieren, werden auch unter ökonomischen Gesichtspunkten langfristig erfolgreich sein – ganz abgesehen davon, dass sich ein faires Miteinander für alle Beteiligten deutlich besser anfühlt.
Wir werden als Tarifaufpasser unser Bestes dafür tun, faires Anbieterverhalten auch weiterhin positiv hervorzuheben, sodass perspektivisch immer mehr Stromanbieter faire Tarifmodelle entwickeln, die Treue nicht bestrafen, sondern honorieren.
Sie wollen Fakten? Bitteschön: Es lohnt sich, einen Stromvergleich vorzunehmen!
Völlig mühelos gelingt das mit einem Tarifaufpasser, der Ihnen den gesamten Stromvergleich abnimmt, damit Sie den Stromanbieter automatisch wechseln können.
Alternativ können Sie den Stromvergleich auch selbst angehen, eines der diversen Stromvergleich-Portale besuchen und die günstigsten Stromanbieter vergleichen. Dabei sollten Sie allerdings Vorsicht walten lassen: Wechseln Sie beispielsweise zu einem der erstplatzierten Stromanbieter, blüht Ihnen möglicherweise eine böse Überraschung!
Hier finden Sie hilfreiche Tipps, damit Sie nicht zu einem Stromanbieter wechseln, der fragwürdige Geschäftspraktiken an den Tag legt.
Ein Stromvergleich für die 10 größten Städte in Deutschland verdeutlicht:
Die vorderen Ränge der Stromvergleich-Portale werden in aller Regel von den Stromanbietern mit den meisten Beschwerden belegt.
Wie sie das schaffen? Indem sie den Preis im 1. Vertragsjahr durch einen sehr hohen Neukundenbonus noch stärker absenken als andere Stromanbieter.
Tarifaufpasser haben diesen Umstand automatisch im Blick und prüfen, ob Sie nach dem 1. Vertragsjahr durch einen automatischen Stromwechsel profitieren können.
Wenn Sie dagegen selbst aktiv werden möchten, lautet die Devise: Augen auf beim Strompreisvergleich, damit Sie nicht ungewollt bei einem Stromanbieter landen, der für unangenehme Überraschungen sorgt!
Stellen Sie sich vor: Der Stromvergleich ist abgeschlossen, Ihr neuer Stromanbieter hat die Belieferung übernommen. Sie sind zunächst kritisch und prüfen genau die ersten Abschläge, die der Stromanbieter in Rechnung stellt. Auch hier sieht alles gut aus. Sie lehnen sich also zurück - in der Gewissheit, den Stromvergleich nach bestem Können gemeistert zu haben.
Da es sich um einen Stromtarif mit Bonus handelt, wissen Sie aber: Sie wollen nicht die höheren Kosten im zweiten Jahr zahlen und daher rechtzeitig einen weiteren Stromvergleich anstellen. Also legen Sie eine Erinnerung an, mit Ihrer Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist. Auch das funktioniert - und Sie stellen fest, dass Sie durch einen erneuten Wechsel des Stromanbieters viel Geld sparen können. Diese Prozedur kennen Sie bereits, also stoßen Sie einen weiteren Stromanbieterwechsel an - und der Kreislauf des Stromvergleichs beginnt von Neuem.
Wunderbar - ist es nun also an der Zeit, sich selbst auf die Schulter zu klopfen? Noch nicht ganz: Denn als Sie schließlich die Endabrechnung des letzten Stromanbieters erhalten, stellen Sie fest: Ihr Strom-Neukundenbonus wird darin gar nicht berücksichtigt! Wie kann es sein, dass der eigentlich perfekte Stromvergleich nun plötzlich gar nicht mehr so perfekt erscheint?
Für dieses Stromvergleich Praxisbeispiel wollen wir zunächst einen Blick auf das Online-Beschwerdeportal Reclabox werfen. Hier finden sich zum Stromanbieter Immergrün Energie derzeit insgesamt 933 Beschwerden, diese beantwortet der Stromanbieter im Schnitt innerhalb von 1,9 Tagen (Stand Juli 2020).
Von den letzten 50 Beschwerden (Stand Juli 2020) befassen sich genau 22 mit Problemen rund um die Strom-Endabrechnung, darunter fehlende Auszahlungen von Guthaben bzw. Neukundenboni oder generelle Verzögerungen. In dieser Stichprobe sorgen Unklarheiten rund um die Strom-Endabrechnung also für fast die Hälfte aller betrachteten Stromanbieter-Kundenbeschwerden auf Reclabox. Einen Spitzenplatz scheint dabei, mit Blick auf die neuesten Kundenbeschwerden, die verzögerte Auszahlung von Strom-Restguthaben einzunehmen.
Wer sich im Strommarkt ein wenig auskennt, wird vermutlich wissen, dass hinter dem Stromanbieter Immergrün Energie die 365 AG steckt. Unter dem Dach der 365 AG finden sich diverse Stromanbieter-Marken wie MeisterStrom oder idealenergie. Auffällig ist, dass sich über praktisch alle Stromanbieter-Marken der 365 AG vergleichsweise hohe Beschwerdezahlen finden und ähnlich gelagerte Problemen von Kunden beschrieben werden.
Übrigens: Auch zu anderen Stromanbietern mit vielen Kundenbeschwerden finden sich auffällig häufig Beschwerden rund um die Endabrechnung und deren Folgen - es handelt sich also um ein gängiges Problem nach dem Stromvergleich, das bei einem guten Dutzend Stromanbietern regelmäßig aufzutreten scheint.
Generell gilt: Wer seine Strom-Endabrechnung erhält, sollte einige Punkte darin genau prüfen - auch damit der nächste Stromvergleich möglichst reibungslos über die Bühne gehen kann. Konkret könnten Sie sich die folgenden Fragen stellen:
Ist der Stromverbrauch korrekt?
Wenn Sie dem Stromanbieter Ihre Strom-Zählerstände gemeldet haben, prüfen Sie, ob diese korrekt auf der Stromrechnung erfasst wurden. Prüfen Sie auch unabhängig davon, ob die Angaben zum Stromverbrauch auf Ihrer Strom-Endabrechnung plausibel sind. Wird der Stromverbrauch beispielsweise doppelt so hoch angegeben wie im Vorjahr, ist Vorsicht geboten - vor allem dann, wenn Sie in dieser Zeit keine Änderungen an den klassischen Stromverbrauchern in Ihrem Haushalt vorgenommen haben (z.B. Elektroherd, Kühlschrank, Waschmaschine). Den korrekten Wert sollten Sie in jedem Fall für den nächsten Stromvergleich im Hinterkopf behalten - so können Sie dann genau vergleichen und erneut den Stromanbieter wechseln.
Sind Strom-Tarifkonditionen und Neukundenbonus korrekt?
Prüfen Sie genau, ob der Stromanbieter die von Ihnen gebuchten Strom-Tarifkonditionen (also Arbeitspreis pro kWh Strom und Strom-Grundpreis) korrekt erfasst hat - und natürlich, ob damit korrekt gerechnet worden ist. Ebenso sollten Sie darauf achten, ob zwei unterschiedlich hohe Arbeitspreise pro kWh Strom aufgeführt sind. Dies würde dann auf eine Strompreiserhöhung hindeuten. Jede Strompreiserhöhung muss transparent und für Sie nachvollziehbar angekündigt worden sein, damit diese gültig ist. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, können Sie diese unter Umständen anfechten. Prüfen Sie auch genau, ob der Ihnen zugesicherte Neukundenbonus berücksichtigt und pünktlich ausgezahlt wurde - hier lohnt sich nach dem Stromvergleich ein genauer Blick auf das eigene Bankkonto.
Ist Ihr Guthaben korrekt - und wird es pünktlich ausgezahlt?
Nur dann, wenn alles korrekt ist, kann der Stromanbieter auch Ihr Guthaben richtig berechnen - also feststellen, ob bei Ihrem Strom eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung fällig ist. Sie fahren dann sicher, wenn Sie die komplette Strom-Endabrechnung völlig nachvollziehen können - und wenn Ihr etwaiges Strom-Guthaben pünktlich den Weg auf Ihr Konto findet.
Bei diesem Stromvergleich Praxisbeispiel gilt es, zwischen zwei Problemfeldern zu unterscheiden - haben Sie die Stromrechnung also noch gar nicht erhalten? Oder haben Sich darin Fehler eingeschlichen?
Ist ersteres der Fall, ist die Lage eindeutig: Die Stromanbieter sind rechtlich dazu verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen nach dem Vertragsende die Strom-Endabrechnung zu erstellen. Sie müssen eine derartige Verzögerung nach dem Stromvergleich also keineswegs hinnehmen. Auch ist der Stromanbieter verpflichtet, die Auszahlung von offenen Guthaben ohne Verzögerung nach Übersendung der Stromabrechnung vorzunehmen.
Wenn Sie Ungereimtheiten auf Ihrer Strom-Endabrechnung entdecken, können Sie zunächst direkt beim Stromanbieter Widerspruch gegen die Forderungen einlegen und im gleichen Zuge eine korrigierte Abrechnung anfordern. Ist es nicht möglich, auf diese Weise eine zügige Einigung zu erzielen, können die Verbraucherzentralen helfen - dort erhalten Sie auch alle nötigen Informationen, damit Ihr nächster Stromvergleich reibungslos vonstattengehen kann. Weitere kostenlose Unterstützung erhalten Sie bei der Schlichtungsstelle Energie.
Hier handelt es sich um eine Stolperfalle, die erst Monate nach dem eigentlich perfekten Stromvergleich zutage tritt. Daher ist es wichtig, dass Sie alle Angaben auf Ihrer Strom-Endabrechnung genau prüfen und, wenn nötig, unbedingt die entsprechenden Schritte ergreifen.
Immerhin: Werfen Sie einen Blick auf Online-Beschwerdeportale wie Reclabox, werden Sie feststellen, dass Sie mit diesem Problem nach dem Stromvergleich nicht alleine sind. Entsprechend gibt es einige erprobte Mittel und Wege, mit denen Sie doch noch eine korrekte Strom-Endabrechnung erhalten können.
Alternativ können Sie sich auch dafür entscheiden, beim Stromtarife vergleichen von Anfang an auf die Hilfe eines Tarifaufpassers zu setzen. In diesem Fall hätten Sie immer einen verlässlichen Partner für alle Fragen rund um Ihre Energieversorgung an Ihrer Seite. Außerdem wird man dort sicherstellen, dass Sie nur bei Stromanbietern landen, bei denen Sie sich mit derlei Problemen nicht herumschlagen brauchen. Schließlich gibt es mehr als 1200 Stromanbieter in Deutschland - von denen gerade einmal 5 Stromanbieter für mehr als 80% der Kundenbeschwerden sorgen.
Verbraucherzentrale.de: Stimmen Rechnung und Abschläge für Strom oder Gas?
Stellen Sie sich vor, plötzlich klingelt das Telefon. Eine Stimme am anderen Ende stellt sich als der Stromanbieter vor. Einige Informationen müssen dringend abgeglichen werden. Sie geben also Ihre Stromzählernummer durch, bestätigen den aktuellen Stromanbieter und Ihre Lieferanschrift.
Dabei fällt Ihnen bereits auf, dass diese Daten eigentlich schon bekannt sein müssten - aber auch beim Thema Stromvergleich hält doppelt schließlich besser, oder nicht?
Weit gefehlt: Es kann sein, dass Sie gerade aus Versehen den Stromanbieter gewechselt haben. Dafür ist keine Unterschrift oder dergleichen nötig, da ein neuer Stromvertrag nicht der Schriftform bedarf.
Das ist eigentlich eine gute Sache, da der Anbieterwechsel so zügig über die Bühne gehen kann. Einige Energieversorger gehen dabei aber alles andere als fair vor. Bei den angerufenen Menschen entsteht so regelmäßig der Eindruck, es handele sich nur um ein Beratungsgespräch oder einen unverbindlichen Stromvergleich. Wenn dann scheinbar aus heiterem Himmel eine Vertragsbestätigung oder eine Kündigungsbestätigung vom alten Stromanbieter ins Haus flattert, ist die Verwirrung perfekt.
Vorsicht: Wer in diesem Moment nicht handelt, ist schnell an einen neuen Stromanbieter gebunden - bei voxenergie wird aus einem eigentlichen Stromvergleich gerne ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit. Es gilt nun also, unbedingt die richtigen Schritte zu ergreifen.
Unerlaubte Werbeanrufe, sogenannte Cold Calls, sind gesetzlich verboten - und dieses Vorgehen ist umso kritischer zu bewerten, wenn dadurch beim Stromvergleich unbewusst Verträge abgeschlossen werden. Bei Beschwerden verweisen Unternehmen gerne auf eine angebliche Einwilligung, die im Rahmen eines Mitschnitts auch nachweisbar sei. Doch den Betroffenen ist viel zu oft gar nicht klar, was genau in Ihrem Namen beauftragt wurde. Unterm Strich wird hier getäuscht oder zumindest nicht fair aufgeklärt.
Einige Stromanbieter scheinen sich bei diesem Thema also bewusst in einer Grauzone zu bewegen. In der Tat wurde voxenergie diesbezüglich bereits abgemahnt (Teilurteil vom 04.07.2018, Aktenzeichen 15 O 170/17). Laut zahlreicher Beschwerden bei Reclabox oder Trustpilot gehört das Problem beim Stromvergleich aber noch lange nicht der Vergangenheit an.
Nutzen Sie die gesetzliche Widerrufsfrist
Konkret können Sie nach jedem Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen - also auch bei Stromverträgen. Das ist aber nur 14 Tage lang möglich, ab dem Moment, an dem Sie über Ihr Recht zum Widerruf belehrt worden sind. Meistens geschieht das im Rahmen der Vertragsbestätigung, manchmal aber auch gesondert zu einem späteren Zeitpunkt.
Wichtig: Auch dann, wenn Sie fest davon überzeugt sind, gar keinen Stromvertrag abgeschlossen zu haben, sollten Sie einen Widerruf verschicken. Dieser sollte unbedingt schriftlich erfolgen, per Fax oder Einschreiben. Dazu finden Sie unter diesem Link eine Vorlage.
Wenden Sie sich an Ihren alten Stromanbieter
Sollte im Rahmen des unerwünschten Stromanbieterwechsels schon die Kündigung beim alten Anbieter erfolgt sein, sollten Sie sich auch dorthin wenden. Dabei können Sie angeben, dass Sie nur einen unverbindlichen Stromvergleich durchführen wollten und es sich bei der Kündigung um einen Irrtum gehandelt hat. Allerdings ist es nicht immer möglich, den alten Stromvertrag dann noch weiterlaufen zu lassen.
Ist der vorherige Vertrag endgültig gekündigt, landen Sie nach dem geglückten Widerruf in der Strom-Grundversorgung. In diesem Fall wird es dringend Zeit für einen neuen Stromvergleich, damit Sie nicht unnötig lange in den teureren Tarifen der Strom-Grundversorgung stecken. Dabei können Sie sich dann wieder für einen fairen und verlässlichen neuen Stromanbieter entscheiden.
Melden Sie den Vorfall an die Bundesnetzagentur
Zusätzlich können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Diese geht gegen illegale Werbeanrufe vor und kann auch Bußgelder verhängen.
1. Geben Sie Ihre Zählernummer beim Stromvergleich nur dann weiter, wenn Sie unmittelbar an einem Vertragsabschluss interessiert sind.
2. Wir empfehlen, niemals Stromverträge über das Telefon abzuschließen. Auch dann, wenn Sie von Ihrem derzeitigen Stromanbieter einen Hinweis zu einem vermeintlich günstigen Angebot erhalten, sollten Sie nicht direkt zustimmen. Verlangen Sie ein Dokument, dem Sie sämtliche Konditionen für Ihren Stromvergleich entnehmen können und prüfen Sie dieses ganz genau.
Eines steht fest: Auch nach dem erfolgreichen Stromvergleich sollten Sie noch wachsam sein, denn diese Strom-Praxisfall(e) kann jederzeit zuschnappen. Auch das gängige Klischee, dass in erster Linie älteren Menschen Stromverträge “untergejubelt” werden, trifft längst nicht mehr zu: Wenn die Anrufenden professionell agieren, kann schlichtweg jeder Opfer eines ungewollten Vertragsabschlusses werden. Es ist also keine Schande, zu den Betroffenen zu gehören - wenn man danach die richtigen Schritte ergreift.
Übrigens: Wenn Sie vermeiden möchten, dass es überhaupt erst so weit kommt, kann ein Blick hinzu einem Tarifaufpasser wie dem unseren lohnen. Hier wird der gesamte Stromvergleich automatisch übernommen, dabei werden Sie nur Angebote von seriösen und verlässlichen Stromanbietern erhalten. Der eigentliche Wechsel des Stromanbieters erfolgt dann auf Wunsch ebenfalls komplett automatisch.
Vorlage für Widerruf eines Strom- oder Gaswechsels
Verbraucherzentrale.de: Was tun, wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde?
Verbraucherzentrale.de: Telefonwerbung und unwirksame Kündigungen bei Stromlieferverträgen
Ein Prachtstück unter den eher unauffälligen Schreiben zu Strom-Preiserhöhungen ist dieses Schriftstück vom Stromdiscounter Enstroga. Mit spannenden Informationen zum neuen QR-Code für den heimischen Stromzähler gespickt, flattert dieser Newsletter in den Briefkasten und im Anschluss wahrscheinlich schnell in die Tonne. So interessant solche smarten QR-Codes auch sein mögen, stellt sich doch die Frage, ob das Thema für die meisten Kunden wirklich von Relevanz ist. Interessanter wird allerdings die Preiserhöhung sein, die sich im unteren Teil des Schreibens befindet - und dem Verbraucher signalisiert, dass es Zeit für einen Stromvergleich ist, um dem Preisanstieg zu umgehen!
Im letzten Drittel des Schreibens finden wir im Unterkapitel “Wir sind für Sie innovativ - und sprechen Klartext” Informationen zur Strom-Preiserhöhung. Scheinbar wird diese Preiserhöhung allerdings als weniger wichtig als der neue QR-Code eingestuft, denn auch in der Betreffzeile wird lediglich von “Informationen über unsere neuen Produktpreise und QR-Smart Meter” gesprochen. Ob Verbrauchern klar wird, dass mit den bezeichneten Informationen zu Produktpreisen tatsächlich ein deutlicher Anstieg des Strompreises gemeint ist?
Der versprochene Klartext ähnelt allerdings dann doch eher der figurativen Kloßbrühe. Wir müssen noch etwas
tiefer in die Materie eindringen, bevor deutlich wird, dass es sich hier tatsächlich um eine Preiserhöhung handelt. Erst einmal bedankt sich Enstroga für das Vertrauen des Kunden und betont fortlaufende Investitionen in den Ausbau des Kundenservices, welche von Kunden mitfinanziert werden. Wer in diesem Kontext keine Sonderkündigung ausspricht und schnell einen Stromvergleich angeht, muss ein weiteres Jahr mit dem neuen Strompreis leben.
Anschließend wird im vorliegenden Beispiel auf die Preisgarantie bis zum 31.01.2017 hingewiesen und wir erfahren, inwiefern der Strom-Arbeitspreis direkt im Anschluss an den Ablauf der Preisgarantie ansteigt: von 0,2011 € pro kWh auf 0,2793 €/kWh. Wie viel Enstroga Kunden aufgrund dieser Preiserhöhung konkret mehr zahlen müssen, wird in diesem Kontext nicht direkt ersichtlich.
Leider wird im Praxisbeispiel die konkrete Preisdifferenz des Strom-Arbeitspreises zwischen vor- und nachher nicht dargestellt. Deshalb müssen Verbraucher selbst zum Taschenrechner greifen. Gehen wir von einem beispielhaften Verbrauch von 3.500 kWh Strom im Jahr aus, dann kostet der Strom vor Eintritt der Preiserhöhung 703,85 €. Sobald die Preiserhöhung eingetreten ist, werden jährlich 977,55 € fällig.
703,85 € → + 38,89 % → 977,55 €
Der Anstieg von ungefähr 7 Cent pro kWh heißt im Klartext, dass Enstroga-Kunden bei solch einem Verbrauch 274 € jährlich mehr zahlen müssten. Mit anderen Worten: Eine Strompreiserhöhung von fast 39 % folgt (für den Kunden in diesem Stromvergleich Beispiel), sofern Verbraucher nicht rechtzeitig reagieren und eine Sonderkündigung aussprechen und durch einen Stromvergleich nach einem günstigen Stromanbieter suchen.
Stromanbieter versenden in der Regel die Informationsschreiben 6 Wochen vor Eintritt der Erhöhung. Bis zum tatsächlichen Eintritt der Preiserhöhung steht Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht zu. Auch wenn rechtlich eine formlose E-Mail ausreicht, sollte diese Kündigung bestenfalls schriftlich per Einwurf Einschreiben oder Fax versandt werden. Im Zweifelsfall steht man dank der Empfangsbestätigung auf der sicheren Seite.
Wer gekündigt hat, sollte schnellstmöglich günstige Stromanbieter vergleichen. Alternativ können Sie diese Aufgabe natürlich auch einem automatischen Tarifaufpasser übertragen - dort können Sie auch den Stromanbieter automatisch wechseln lassen.
Wer sich mit dem Stromvergleich Zeit lässt, wird möglicherweise aufgrund der üblichen Bearbeitungszeiten von 3 bis 4 Wochen in der lokalen, teuren Grundversorgung “zwischengeparkt”, bis der neue Stromanbieter übernimmt. Das wäre zwar kein Beinbruch, dafür aber eine unnötige Mehrausgabe, mit der die Ersparnis aus dem Stromvergleich geschmälert würde.
Die Marktwächter Energie, eine Teilgruppe der Verbraucherzentrale Niedersachsen, sammelten in einer umfassenden Studie bestimmte Kriterien, die ein solches Informationsschreiben zu einer Strompreiserhöhung erfüllen sollte. Dabei beziehen sich die Marktwächter ebenfalls auf vergangene Gerichtsurteile und Gesetze des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Bei folgenden Punkten dieses Enstroga Preiserhöhungsschreibens könnte man sich die Frage stellen, ob den Ansprüchen der Marktwächter Genüge geleistet wird:
Erkennbarkeit des Preiserhöhungsschreibens:
Darstellung der Kostensteigerung:
Höhe der Preisveränderung:
Trotz spannender Informationen zu QR Codes auf dem Stromzähler, wird die schwierig zu erkennende Enstroga Preiserhöhung von fast 39% die meisten Kunden wahrscheinlich mehr interessieren. Wer als Stromkunde Nachrichten des Anbieters nicht aufmerksam liest, dem blüht möglicherweise ein arges Wunder mit der nächsten Stromrechnung. Also besser schnell reagieren, einen Stromvergleich durchführen und zu einem günstigen Stromanbieter wechseln! Denn eines ist wichtig: Auch wenn es nach dem Stromvergleich zu Fällen wie dem hier beschriebenen kommt, sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Stattdessen ist es meist kein Problem, durch regelmäßiges Energieanbieter vergleichen langfristig Geld zu sparen!
Spiegel Online Artikel zu diesem Thema
SwitchUp Ratgeber zur aktuellen Strompreiserhöhung-Strategie der BEV
Auf den Dächern der Republik sieht man sie immer öfters: Photovoltaikanlagen glitzern im Sonnenlicht und produzieren saubere, grüne Energie. Verbraucher setzen vermehrt auf preiswerter werdende Anlagen, mit dem Ziel, Stromkosten zu sparen. Wer allerdings eine solche Anlage betreibt, gerät bei manchen Billigstromanbietern in die Bredouille.
Ein öfters aufkommender Stromvergleich Praxisfall ist die Verweigerung des Neukundenbonus aufgrund einer Photovoltaikanlage. Auf dem Beschwerdeportal Reclabox finden sich derzeit über 30 Beschwerden zum Thema “Neukundenbonus & Photovoltaikanlage” (Stand Oktober 2020). Verbraucher berichten, dass einige Billigstromanbieter einen vertraglich festgelegten Neukundenbonus nicht auszahlten. Dies begründeten die Anbieter durch Photovoltaikanlagen, die vom jeweiligen Verbraucher betrieben werden. Im speziellen betreffen die Erfahrungen der Verbraucher die Versorger Immergrün Energie, Strogon und Fuxx - Die Sparenergie / Grüner Funke.
Hauptsächlich wird von Seiten der Energieversorger argumentiert, dass es sich nicht mehr um einen privaten, sondern gewerblichen Verbrauchskontext handle, sobald eine Photovoltaikanlage im Spiel sei. Weiterführend verweisen die Anbieter auf Klauseln in den AGBs, nach denen ein Stromvertrag zwischen Verbraucher und Versorger nicht zustande kommt, sofern sich solche Anlagen auf dem Dach befinden.
Da stellen sich folgende Fragen:
Dieses Thema wurde vermehrt diskutiert und weitestgehend zugunsten von Verbrauchern beurteilt. Mehrere Aspekte befanden diverse Gerichte als problematisch bzw. ungültig:
Die betreffenden Klauseln sind “überraschend” bzw. “intransparent”:
Gemäß § 305c BGB kann für diesen Stromvergleich Praxisfall die Frage gestellt werden, ob derartige Klauseln in den AGBs der Stromanbieter überraschend sind. Laut dem OLG Köln, AZ: 6 U 132/16 ist es für Verbraucher überraschend, dass derartige Einschränkungen (Verweigerung des Bonus aufgrund einer Solaranlage) zu erwarten sind. Das Landgericht Köln erachtet solche Klauseln als benachteiligend für den Verbraucher (AZ: 26 O 505/15).
Durch eine Photovoltaikanlage wird ein privater Haushalt nicht pauschal ein Gewerbe:
Wer durch Solarenergie Strom produziert, kann diesen teils ins eigene Hausnetz oder ins allgemeine Stromnetz einspeisen. Letzteres wird von den betreffenden Stromanbietern als “gewerblich” ausgelegt. Das OLG Hamm (AZ: 12 U 34/15) urteilte, dass eine Anlage auf dem Privatgrundstück kein Gewerbe darstellt.
Hinzu kommt: Wer seinen selbst produzierten Strom ins allgemeine Stromnetz abgibt, nutzt den Strom nicht selbst. Es befinden sich zwei getrennte Komponenten auf dem Grundstück: das Hausstromnetz und die Anlage. In den betroffenen AGBs wurde vorgegeben, dass die Stromabnahmestelle (das Hausstromnetz) privat genutzt werden muss, was in solchen Kontexten der Fall ist.
Mitteilungspflicht der Verbraucher ist ungültig
Wenn eine Eigennutzung vorliegt, also der Solarstrom ins eigene Hausnetz einfließt, ist die Frage, ob die Nutzung rein privat abläuft, etwas schwieriger zu beantworten. Unabhängig davon, so das OLG Köln (s.o.), ist es nicht die Aufgabe des Verbrauchers, den Stromanbieter darüber im Vorfeld zu informieren. Ganz im Gegenteil: Der Stromanbieter ist in der Pflicht, im Rahmen des Vertragsabschlusses solche Informationen in Erfahrung zu bringen - also im Stromvergleich & Wechselkontext abzufragen, ob eine Photovoltaikanlage genutzt wird und ob über diese Energie ins eigene Hausstromnetz eingespeist wird.
Falls Sie beim Stromanbieter Vergleich zu einem Billigstromanbieter gewechselt sind, der Ihnen nun den Neukundenbonus im Rahmen der Schlussrechnung aufgrund der oben geschilderten Sachlage verweigert, braucht der Kopf nicht gleich in den Sand gesteckt zu werden:
Wer sich auf die oben genannten Urteile beruft, sollte potenziell eine schnelle Klärung des Problems herbeiführen können. Für die Zukunft empfiehlt es sich, im Stromvergleich Kontext die AGBs der Stromanbieter genauestens zu untersuchen. Ebenso sollten Sie Stromanbieter vergleichen: nur wenige Billigstromanbieter führen derartige Klauseln auf, die Verbraucher mit Photovoltaikanlagen potenziell benachteiligen.
Fest steht: Wer als Pionier der grünen Energie Solarstrom auf dem Dach erzeugt, betreibt kein magisches Gerät, das den privaten Haushalt in ein Gewerbe verwandelt. Wer sich mit diesem Stromvergleich Praxisfall konfrontiert sieht, kann sich glücklicherweise auf die genannten Urteile beziehen. Noch besser: beim nächsten Stromvergleich automatisch zu einem seriösen Stromanbieter wechseln - mit einem Tarifaufpasser.
Stromvergleich Praxisfall auf Reclabox, der zugunsten des Verbrauchers entschieden wurde
Verbraucherzentrale: Bonusausschlussklauseln für diesen Stromvergleich Praxisfall unwirksam
Die genannten Verbraucher teilen ihre Immergrün Erfahrungen bezüglich dem Stromvergleich Praxisfall “Nichterfüllungsschaden” auf dem Beschwerdeportal Reclabox. Zum aktuellen Stand finden sich dort 944 Beschwerden über Immergrün insgesamt und rund 15 Beschwerden zu diesem Thema (Stand Oktober 2020).
In allen geschilderten Fällen meldeten die Verbraucher einen Umzug an und erhielten von Immergrün die positive Rückmeldung, dass dieser registriert und die Sonderkündigung zum jeweiligen Datum eingeräumt wurde. Mit Erhalt der Schlussrechnung wurden die Verbraucher zusätzlich aufgefordert, variierende Beträge zu zahlen - sogenannte Nichterfüllungsschäden sollten beglichen werden. Dies ist verwunderlich, denn Immergrün hatte, laut den Verbrauchern, nichts über etwaige Schäden beim Kontakt bezüglich des Umzugs verlauten lassen.
Grundsätzlich steht Verbrauchern in diesem Fall, im Gegensatz einer Strom-Preiserhöhung, kein Sonderkündigungsrecht per se zu. In der Regel räumen Stromanbieter die Sonderkündigung für den Fall eines Umzugs allerdings ein. In den AGBs des jeweiligen Stromanbieters finden Sie konkret die einzuhaltenden Fristen. Generell ist eine Strom-Kündigung in Schriftform einzureichen, also per Brief oder E-Mail.
Bezüglich des Nichterfüllungsschaden gilt § 254 BGB, nach dem der Vertragspartner solche Schäden möglichst gering halten oder abwenden muss. Außerdem gilt gemäß EnWG § 41 (1), dass Stromverträge Klauseln für “Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen” enthalten müssen. Sprich, im Stromvertrag muss klar erläutert werden, dass solch ein Nichterfüllungsschaden im Falle eines Umzugs auf den Verbraucher zukommen kann, und auf welcher Berechnungsgrundlage der Betrag für den Schaden zustande kommt. Es muss also zumindest sichergestellt werden, dass Sie nach dem Stromvergleich genau wissen können, welche Maßnahmen seitens des Stromanbieters in solchen Fällen auf Sie zukommen.
Letztlich wurde in einem ähnlichen Fall seitens des OLG Köln ein Urteil (6 U 132/16) gefällt, nach dem ein unangemessen hoher Schadenersatz für ungültig erklärt wurde. Die in diesem Stromvergleich Praxisfall genannten Forderungen seitens Immergrün sind sehr hoch und fallen möglicherweise unter diesen Bereich der Unangemessenheit.
In den AGBs von Immergrün wird, wie es in der Regel der Fall ist, das Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn in der neuen Wohnung die Belieferung nicht möglich ist. Dies ist fast immer so, da beispielsweise Stromtarife zu den gleichen Konditionen nicht an einer anderen Postleitzahl zur Verfügung stehen.
Wer nach dem Stromvergleich zu Immergrün gewechselt ist und sich nun mit diesem Problem konfrontiert sieht, sollte überlegen, sich auf die obige Rechtslage zu berufen. Der Stromanbieter ist verpflichtet (§ 254 BGB), solche Nichterfüllungsschäden zu vermindern oder zu vermeiden. Dem ist nicht so, wenn im Vorfeld gar nicht auf den möglichen Schaden hingewiesen wird. Deshalb ist es verwunderlich, dass der Billigstromanbieter nicht im Rahmen der Kontaktaufnahme bezüglich des Umzugs bereits auf den Nichterfüllungsschaden hingewiesen hat. Man könnte folglich davon ausgehen, dass Stromanbieter der Sonderkündigung wegen Umzug aus Kulanz stattgeben, wenn Verbraucher eine Bestätigung ohne jegliche Information zur Vermeidung des Schadens erhalten.
Ebenso stellt sich die Frage, wieso die Beträge des Schadens bei jedem Verbraucher unterschiedlich ausfallen? In vielen der Stromvergleich Praxisfälle hat Immergrün nicht adäquat auf die Nachfrage der Berechnungsgrundlage reagiert und keine Antwort geliefert.
Sonderkündigung bei Umzug versenden
Wenn Sie einen Stromvergleich für die neue Wohnung angehen, können Sie sich auf unsere praktischen Tipps zum Thema Stromanbieter Vergleich stützen, um den Stromvergleich ohne Stolperfallen zu meistern.
Aufforderung zur Begleichung von Nichterfüllungsschaden erhalten?
Für den nächsten Stromanbieter Vergleich empfiehlt sich u.a. eine Recherche über Beschwerdeportale wie Reclabox um potenzielle Stolperfallen im Vorfeld zu vermeiden.
Nachfolgend finden Sie eine Vorlage, die Sie in diesem Stromvergleich Praxisfall kopieren können:
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Vorlage Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Auszugs aus unserer Wohnung zum [Auszugsdatum eintragen] mache ich hiermit von unserem Sonderkündigungsrecht zu diesem Datum Gebrauch. Dies betrifft unsere Wohnung in der [bitte Anschrift eintragen] und unsere Kundennummer [bitte ergänzen]. Bitte senden Sie uns eine schriftliche Bestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes.
Mit freundlichen Grüßen
Bei einem Umzug hat man in der Regel bereits die Hände mehr als voll genug. Neben unzähligen Kisten packt man dann noch die Schlussrechnung des alten Stromanbieters aus und wünscht sich eine unkomplizierte Auszahlung des Strom-Restguthabens und keine Forderung auf Schadenersatz. Wer den Umzug korrekt anmeldet und die Sonderkündigung ausspricht, sollte solch einer Forderung in der Regel nicht nachkommen müssen.
Übrigens: Wenn Sie sich für einen Tarifaufpasser wie den unseren entscheiden, erhalten Sie in solchen Fällen stets umfassende Unterstützung. Dabei bauen wir auf unseren langjährigen Erfahrungswerten auf, damit wir für Sie stets die richtigen Schritte ergreifen können. Auf Wunsch können Sie auch komplett automatisch den Stromanbieter wechseln, damit Sie sich nicht weiter mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.
Stromvergleich Praxisfall auf Reclabox, der zugunsten des Verbrauchers gelöst wurde
Der Billigstromanbieter Fuxx - Die Sparenergie (Tochtermarke: Grüner Funke) fällt nicht nur durch Spottpreise beim Stromvergleich auf, sondern auch durch eine hohe Zahl an Kundenbeschwerden. Beim Stromvergleich finden sich auf dem Beschwerdeportal Reclabox aktuell 627 Beschwerden (Stand Oktober 2020). Mehrere Verbraucher bemängelten die Kommunikation des Stromanbieters bezüglich Preiserhöhungen, durch die in Extremfällen der Strom-Grundpreis um bis zu 600% anstieg.
Laut den Beschwerden der Verbraucher waren die Strom-Preiserhöhungen teils schwierig zu erkennen, weil...
Es ist nicht immer ganz einfach, durch den Stromvergleich-Fachjargon zu steigen. Grundsätzlich ist es natürlich Auslegungssache, ob ein Schreiben transparent und leicht verständlich formuliert wurde. Bei folgenden Beispielen fragen sich Verbraucher auf Reclabox allerdings, ob Transparenz und Verständlichkeit Genüge getan wurden:
Ein kleiner Tipp: falls Sie ein Informationsschreiben online erhalten, kann die Suchfunktion des Computers helfen, um nach Begrifflichkeiten wie “Preisanpassung”, “Preiserhöhung”, “Preisprognose” oder ähnlichem im Dokument zu suchen. Nutzen Sie dazu einfach die Tastenkombination "STRG" + "F" (Windows) oder "CMD" + "F" (macOS).
Verbraucher können sich auf eindeutige Gesetze und Gerichtsurteile berufen. Zum einen besagt das EnWG § 41 (3), dass Veränderungen, wie Strom-Preiserhöhungen, transparent mitgeteilt werden müssen. Im selben Kontext muss auch über die Möglichkeit einer Sonderkündigung informiert werden.
Ebenso wurden Urteile gefällt, beispielsweise von dem LG Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und dem Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 12 O 177/14), laut denen Preiserhöhungen in Schreiben von immergrün! und der 365 AG für den Verbraucher unverständlich formuliert wurden. Daran anschließend urteilt der Bundesgerichtshof, dass eine Preiserhöhung in allen Komponenten deutlich aufgeschlüsselt werden muss; es reicht nicht aus, bspw. nur den zukünftigen Grundpreis zu nennen. Die Preisdifferenz zwischen vor und nach der Preiserhöhung muss für den Verbraucher erkennbar sein. Eine Sammlung über relevante Gerichtsurteile für diesen Strom-Vergleich Praxisfall finden Sie im Forum Energienetz.
Vorlage: Musterschreiben für Sonderkündigung bei Strompreiserhöhung
Sie haben beim Stromvergleich zum Billigstromanbieter Fuxx - Die Sparenergie gegriffen und jetzt erkannt, dass eine Preiserhöhung bevorsteht oder bereits stattfand? Nicht verzagen, generell können Sie bis zu 3 Jahre im Nachhinein (beginnend von dem Empfang eines Informationsschreiben über die Preiserhöhung) Einspruch einlegen - sofern der Stromanbieter seiner Pflicht, transparent und verständlich über die Erhöhung zu informieren, nicht nachgekommen ist.
Rechtzeitig die Preiserhöhung wahrgenommen:
Sie haben mindestens 6 Wochen vor Eintritt der Preiserhöhung ein Schreiben erhalten? Wenn Sie nicht dazu bereit sind, die Kosten der Preiserhöhung zu tragen, empfiehlt sich eine Sonderkündigung des aktuellen Stromtarifs und ein anschließender Stromvergleich um zu einem günstigen Stromanbieter zu wechseln.
Die Preiserhöhung nicht rechtzeitig wahrgenommen:
Weder im E-Mail Posteingang noch im Kundenportal oder im altbewährten Briefkasten fand sich eine Nachricht zur Preiserhöhung? Oder haben Sie einen Flyer für Werbung gehalten, ihn weggeworfen und deshalb Informationen zu einer Preisanpassung übersehen?
Sollten Sie der Meinung sein, dass die Preiserhöhung nicht verständlich kommuniziert wurde und somit nicht rechtskräftig ist, empfiehlt sich eine Fristsetzung von 14 Tagen, um Ihren Forderungen nach Erstattung der Mehrkosten nachzukommen. Falls der Stromanbieter sich nicht kooperativ zeigt, empfiehlt Stiftung Warentest, sich u.a. an Instanzen wie die Schlichtungsstelle Energie wenden. Falls Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, sollten Sie dies dem Stromanbieter fairerweise mitteilen.
In einigen der beispielhaften Stromvergleich Praxisfälle berichten betroffene Verbraucher, die solche Schritte unternahmen, dass ihnen seitens Fuxx - Die Sparenergie kulanterweise bezüglich der Erstattung der entstandenen Mehrkosten entgegengekommen wurde - auch wenn es ein teils langwieriger Prozess war, über den sie standhaft an ihren Forderungen festhielten.
Falls Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben und diese teilen möchten, bietet sich neben Trustpilot oder Reclabox ebenfalls das Forum des Bundes der Energieverbraucher an. Dies ist zusätzlich ein guter Anlaufpunkt, wenn Sie beim nächsten Stromvergleich Informationen zum Stromanbieter recherchieren wollen. Durch einen Stromanbieter Vergleich lassen sich im Vorfeld mögliche Stolperfallen vermeiden.
Preiserhöhungen sind selten ein Grund zum Jubeln. Besonders dann nicht, wenn man sie nicht rechtzeitig registriert und der ehemals billige Stromtarif lange nach dem Stromvergleich das Budget stark belastet. Deshalb schadet es nicht, mit einem wachsamen Auge jede Nachricht des Stromanbieters zu überprüfen. In den beispielhaften Stromvergleich Praxisfällen konnten mehrere Verbraucher sich auf die genannten Gesetze und Urteile berufen und deshalb über erfolgreiche Lösungen ihrer Beschwerden berichten.
Stromvergleich Praxisfall: Marktwächter Energie klagen gegen intransparente Preiserhöhungen
Informationen für Verbraucher zum Stromvergleich Praxisfall Strompreiserhöhung
Alleine in einem Zeitraum von 14 Tagen sammelten sich zum Thema “verzögerte Bonuszahlungen” 6 Beschwerden auf dem Portal. Die Verbraucher teilen ihre BEV Energie Erfahrungen und bemängeln verzögerte Endabrechnungen, in denen teils der versprochene Neukundenbonus
Einige Verbraucher warten seit mehreren Wochen, ein einzelner seit einem Jahr auf die Auszahlung des Bonus.
Dabei handelt es sich nicht um fixe Neukundenboni, sondern um solche, die sich prozentual am Strom-Jahresverbrauch orientieren.
Worum handelt es sich bei einem prozentualen Neukundenbonus?
Wer als Verbraucher der BEV die Strom-Schlussrechnung verzögert erhält, muss folglich auf die Auszahlung des Neukundenbonus warten. Was sagt das Recht dazu?
Der Stromanbieter hat 6 Wochen Zeit, um die Jahresabschlussrechnung zu übersenden (gemäß §40 EnWG). Im Anschluss an diese Abschlussrechnung muss jedwedes Guthaben unverzüglich ausgezahlt werden. Ob dieses Guthaben aufgrund eines Strom-Bonus oder zu viel gezahlter Abschläge entstand, ist irrelevant. Die Verbraucherzentrale NRW verweist diesbezüglich auf das Urteil “Az. I-20 U 136/14” des OLG Düsseldorf von 2014.
Ebenfalls stehen Verbrauchern Zinsen bei Verzug zu. Von Verzug wird gesprochen, wenn 30 Tage nach Erhalt der Stromrechnung die Gutschrift noch nicht überwiesen wurde. Mehr dazu finden Sie online im Gesetzestext des BGBs. In den meisten Fällen wird dies nicht von sonderlicher Relevanz sein - falls Sie aber, wie ein Verbraucher in dem Beispiel, ein Jahr auf die Bonuszahlung warten, schadet es nicht, auf diesem Recht zu beharren.
Wenn Sie beim Stromvergleich zum Billigstromanbieter BEV Energie gewechselt sind und sich nun mit diesem Problem konfrontiert sehen, können Sie konkret dies tun:
Rechnung (noch) nicht erhalten:
Falls Sie noch keine Abschlussrechnung der BEV erhalten haben:
Sobald Sie die Abschlussrechnung der BEV in Händen halten, folgt der nächste Schritt.
Rechnung erhalten:
Falls Sie die Jahresabschlussrechnung der BEV bereits erhalten haben, sollten Sie diese nun auf Korrektheit überprüfen:
Falls generell etwas nicht korrekt berechnet oder aufgeführt sein sollte:
Um den Bonus richtig zu berechnen, multiplizieren Sie den tatsächlichen Verbrauch an kWh mit dem angegebenen Arbeitspreis und addieren den Grundpreis über die letzten 12 Monate. Danach rechnen Sie den Bonus gemessen am Verbrauch aus.
Ein Beispiel: der Jahresverbrauch beträgt 2.000 kWh bei einem Arbeitspreis von 30 Cent und einem monatlichen Grundpreis von 20 €. Der Neukundenbonus wurde beim Stromvergleich mit 15% für diesen Stromtarif angesetzt.
(12 * 20 €) + 2.000 * 0,3 € = 840 € → 840 € * 0,15 → 126 €
Der korrekte Neukundenbonus in diesem Stromvergleich Beispiel beträgt also 126 €.
Im Unterkapitel “Falle 4” auf der Stromvergleich Hauptseite, die Sie ganz oben auf dieser Seite im ersten Auswahl-Tab finden, finden Sie detaillierte Informationen zum Thema Bonusauszahlung der BEV. Bereits in der Vergangenheit sind uns von SwitchUp Fälle untergekommen, in denen die BEV und ihre Tochtermarke Enervatis mit verzögerten Bonuszahlungen aufgefallen sind.
Generell empfiehlt sich beim Stromvergleich eine Recherche über Beschwerdeportale wie Reclabox oder Trustpilot, um mögliche Stolperfallen im Vorfeld zu erkennen. Im Problemfall beim Strom Vergleich Kontext stehen Ihnen ebenfalls die Schlichtungsstelle Energie und das Portal Marktwächter Energie der Verbraucherschutzzentrale zur Seite.
Stromtarife mit Bonus sind natürlich dank attraktivem Sparpotential eine schöne Sache. Umso schöner ist es, wenn der Ihnen zustehende Bonus auch problemlos ausgezahlt wird. Es schadet also nicht, generell mit einem kritischen Auge die Strom-Schlussrechnung zu begutachten, um sicherzustellen, dass alles korrekt durchgeführt wurde. Auf diese Weise sorgen Sie dafür, dass Sie die beim Stromvergleich versprochene Ersparnis auch wirklich erhalten.
Kurz und Knapp: Sie müssen sich Verzögerungen bei der Auszahlung von Strom-Guthaben nicht gefallen lassen. Wer das sagt? Die Verbraucherzentrale. Und das Oberlandesgericht Düsseldorf gemäß einem Urteil von 2014. Interessant, dass ebenfalls vor 4 Jahren ExtraEnergie der Auslöser für dieses Urteil war.
Welche Fristen muss der Stromanbieter diesbezüglich einhalten?
Gemäß dieser Gerichtsurteile darf der Stromanbieter sich also nicht sonderlich viel Zeit lassen. Falls Sie beim Stromvergleich auf solche Probleme stoßen, stellen Sie sicher, dass dieses Guthaben im Zweifelsfall nicht mit weiteren Abschlägen verrechnet wird. Dies kann bspw. passieren, wenn Sie ein weiteres Jahr im Vertrag mit ExtraEnergie verweilen und keinen Stromvergleich zum 2. Jahr durchgeführt haben.
Sie haben nach dem Stromvergleich erfolgreich den Stromanbieter gewechselt, sind bei ExtraEnergie gelandet und nun mit diesem Problem konfrontiert? Das können Sie jetzt tun:
Prüfen Sie die Rechnung auf Korrektheit
Was können Sie als ExtraEnergie Kunde jetzt tun?
Was sollte die Beschwerde beinhalten?
In der Regel lohnt sich ein regelmäßiger, am besten jährlicher Stromvergleich, um sicherzustellen, dass Ihnen nicht zu viel berechnet wird. Möchten Sie zusätzlich auch in keine Stolperfallen beim Stromanbieter Vergleich geraten, empfiehlt sich grundsätzlich vorher eine Recherche über den billigen Stromanbieter durchzuführen. Wir haben einige Tipps in unserem Stromanbieter vergleichen Artikel für Sie zusammengestellt.
Durch geringfügig höhere monatliche Abschläge kommen Sie nicht in die Bedrängnis, dem Stromanbieter Zahlungen schuldig zu bleiben. Natürlich möchte man das dadurch entstandene Guthaben allerdings schnellstmöglich rückerstattet bekommen. Die Chancen, dass Sie Ihr Guthaben baldigst erhalten, können dadurch steigen. Bleibt schließlich nur die Frage, was mit den Guthaben von Stromvergleich-Vebrauchern passiert, die sich nicht die Mühe einer offiziellen Beschwerde machen.
Die rechtliche Situation ist eindeutig in diesem Fall. Eine Preiserhöhung muss...
So sagt es das Energiewirtschaftsgesetz §40.
Kurzgesagt: Halten Sie den Brief in der Hand oder blicken auf die neueste E-Mail Ihres Stromanbieters, müssen Sie problemlos und sofort erkennen können, dass es sich um eine Strom-Preiserhöhung handelt. Zum Beispiel könnte in der Betreffzeile "Preiserhöhung ab 01.01.2021" stehen - dann wäre ziemlich eindeutig, was Sie in diesem Schreiben erwartet.
Es ist fraglich, ob unverständliche Formulierungen, unformatierte Textwüsten oder nur über ein Online-Portal übermittelte Preiserhöhungen diesen gesetzlichen Ansprüchen Genüge leisten.
Grundsätzlich bleibt Ihnen bis zum Eintritt der Preiserhöhung ein Recht zur Sonderkündigung, danach könnten Sie rechtzeitig einen neuen Stromvergleich starten. Und: Ist die Strom-Preiserhöhung nicht eindeutig erkennbar, können Sie die diese auch im Nachhinein noch anfechten.
Vorlage: Musterschreiben für Sonderkündigung bei Strompreiserhöhung
Was Sie jetzt tun können falls Sie eine Preiserhöhung über ein Online-Portal erhalten haben (neben einem anschließenden Stromvergleich und dem Stromanbieter vergleichen):
Strom-Preiserhöhung rechtzeitig registriert:
Strom-Preiserhöhung nicht rechtzeitig registriert:
Anschließend können Sie einen Stromvergleich vornehmen, damit Sie im Anschluss einen günstigeren Stromanbieter finden.
Eine Preiserhöhung nicht rechtzeitig zu registrieren ist unschön. Wenn die Kommunikation des Stromanbieters hauptsächlich online stattfindet, sollten Sie als Verbraucher auch auf diese ein wachsames Auge werfen.
Was jeweils im individuellen Fall bei unauffälligen Preiserhöhungen die beste Handlungsoption ist, können wir leider nicht 100%ig garantieren. Eine Recherche vor oder während des Stromvergleichs bzw. dem nächsten Stromanbieter-Vergleich über die hilfreichen Links empfiehlt sich in jedem Fall, damit Sie in Ihrer persönlichen Situation bestens auf die Strom-Preiserhöhung reagieren können.
Grundsätzlich muss der Stromanbieter spätestens 6 Wochen nach Ablauf des ersten Vertragsjahres die Abschlussrechnung schriftlich übermittelt haben. In diesem Anschluss steht eine unverzügliche Auszahlung von Guthaben an. Diese Information beruft sich auf das Gerichtsurteil des OLG Düsseldorfs aus dem Jahre 2014.
Sie haben Anrecht auf eine fristgerechte Abschlussrechnung und den Ihnen zustehenden Guthabenzahlungen. Wer seine Rechte kennt, kann entspannter mit Beschwerdefällen umgehen.
Kommunikation mit der BEV Energie
Rechnung auf Korrektheit prüfen:
Sollten Sie Grund zur Beschwerde haben, könnte durch diese Handlungsoptionen die Chance steigen, den Prozess zu beschleunigen. Machen Sie in der Kommunikation mit dem Stromanbieter stets deutlich, dass Sie sich Fristen und Gesetzen auskennen - ohne dabei unhöflich zu werden. Schließlich sitzt am Ende der Leitung immer noch ein Mitmensch.
Die meisten günstigen Stromanbieter in Deutschland handeln seriös, nur einige wenige Billigstromanbieter fallen durch hohe Beschwerdezahlen auf. Deshalb empfiehlt sich, wenn Sie durch den Stromvergleich zu einem neuen Stromanbieter wechseln, grundsätzlich immer eine genaue Recherche.
Auf ein Ihnen zustehendes Guthaben zu warten ist ärgerlich. Wer höflich, aber bestimmt, die Problematik anspricht und auf die oben genannte Rechtslage hinweist, wird in aller Regel nicht allzu lange auf die Auszahlung warten müssen.
Zusätzlich zu einem abgeschlossenen Strom- oder Gasvertrag beim Stromvergleich wurde ein solcher Schutzbrief dazu gebucht. Im ersten Jahr ist dieser Brief kostenfrei, ab dem zweiten Vertragsjahr wird man allerdings zur Kasse gebeten.
An sich ist ein solcher Haushaltsschutzbrief keine völlig verkehrte Sache. Falls Sie sich z.B. öfters aussperren und nicht akrobatisch genug sind, um über die Regenrinne ins Eigenheim “einzubrechen”, übernimmt solch eine Versicherung u.a. die Kosten des Schlüsseldienstes.
Etwas unangenehm wird es jedoch, wenn sich herausstellt, dass der Brief zwar als an den Stromvertrag gekoppelt dargestellt wird, dies aber praktisch nicht der Fall ist. Mehrere Kunden bemängeln die schwammige und unverständliche Kommunikation seitens des Billigstromanbieters ExtraEnergie diesbezüglich. Mit einer Kündigung des Strom- oder Gasvertrages ging nicht eine Kündigung des Schutzbriefes einher - denn dieser hatte eine andere Kündigungsfrist als der Stromvertrag! Im Nachhinein musste also ein Service ein weiteres Jahr gezahlt werden, von dem viele im Vornherein gar nicht wussten, dass sie diesen mit den genannten Konditionen dazu buchen. Für viele Verbraucher wahrscheinlich ein Grund, beim nächsten Strompreisvergleich genauer ins Kleingedruckte zu schauen.
Kurz und knapp: An sich sind solche Zusatzleistungen legal. Wer einen Vertrag abschließt, ist selbst dafür verantwortlich, Kündigungsfristen einzuhalten und auf Vertragslaufzeiten zu achten.
Allerdings weisen im Stromvergleich Kontext mehrere Urteile der letzten Jahre wiederholt auf Transparenz und Verständlichkeit von Strom-Verträgen und AGBs hin. Auch im Energiewirtschaftsgesetz wird die Transparenz und Verständlichkeit diesbezüglich betont. Bewusst in die Irre führende Klauseln in Verträgen sind grundsätzlich anfechtbar und daraus resultierende Negativ-Erfahrungen für Verbraucher ein Grund, sich an die Schlichtungsstelle Energie oder Verbraucherschutzportale zu wenden.
Was sollten Sie tun, falls Sie beim Stromvergleich einen solchen Vertrag inklusive Schutzbrief abgeschlossen haben?
Falls das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein sollte und Sie sich in der Situation befinden, einen nicht gewollten Schutzbrief im 2. Jahr zu zahlen:
Der im obigen Screenshot dargestellte Beschwerdefall konnte zu Gunsten des Verbrauchers gelöst werden, da er:
Falls Sie diesen Weg einschlagen wollen, sollten Sie natürlich nicht blind diesen Beitrag kopieren, da dies wenig authentisch wirkt und Ihre Chancen zur Lösung eher verschlechtert. Es ist also ratsam, beim Stromvergleich oder dem nächsten Stromanbieter Vergleich auch in das Kleingedruckte des neuen Vertrags zu schauen!
Hand aufs Herz: jeder von uns hat mindestens einmal im Leben, egal ob im Stromvergleich Kontext oder woanders, auf "gelesen & akzeptiert" einer ABG geklickt und nicht eine Sekunde damit verbracht, den Text wirklich zu lesen. Zwar sind Stromanbieter verpflichtet, diese Klauseln möglichst transparent und verständlich zu kommunizieren, aber diese lassen sich nur anfechten, wenn sie auch tatsächlich gelesen werden. Deshalb empfiehlt es sich, beim nächsten Stromanbieter Vergleich ein paar Minuten für die genaue Lektüre der AGBs aufzuwenden.
Sie wollen Ihre Lebenszeit lieber an anderer Stelle investieren? Kein Problem: Wenn Sie einen Tarifaufpasser wie den unseren verwenden, können Sie derartige Probleme effektiv vermeiden - denn hier werden unseriöse Stromanbieter ausgeschlossen. Auf Wunsch wird der gesamte Stromvergleich automatisch übernommen, sodass Sie sich nie wieder selbst mit solchen Themen befassen müssen.
Die hier aufgeführten Handlungsoptionen ersetzen keine Rechtsberatung und sind nicht als solche zu verstehen. Im konkreten Fall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
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Die meisten Menschen wissen...
So weit die Theorie. Doch nun folgt die Praxis - und damit zwei wichtige Fragen:
Viele Menschen führt der Stromvergleich zu Check24 und Verivox - dies sind die größten Stromvergleich-Portale, die versprechen, dass günstiger Strom möglich ist. Doch wie können Sie dort am besten Stromanbieter vergleichen?
Es gibt zahlreiche Stolperfallen und der billigste Stromanbieter ist nicht immer der beste. Zudem ist das Angebot erschlagend: Yello Strom, EON Strom oder doch Greenpeace Energy, den lokalen Versorger unterstützen oder den Großkonzern? Wer genau Stromanbieter vergleichen möchte, hat eben enorm viele Möglichkeiten...
Nach jahrelangen Erfahrungen in dem in vielerlei Hinsicht schief hängenden Strommarkt haben wir eine Reihe von Stromvergleich-Tipps für Sie zusammengetragen, damit Sie nachvollziehen können, wie wir als professioneller Tarifaufpasser einen Stromvergleich über ein Stromvergleichsportal wie Check24 oder Verivox vornehmen würden. So können Sie frei entscheiden, ob Sie auch künftig lieber selber Strom vergleichen oder ihren Stromtarif doch besser über einen Tarifaufpasser automatisch optimieren lassen möchten.
Obacht: Bei den ersten Einträgen in den Stromvergleichsportalen handelt es sich meist um Werbung. Da man diese Werbeplatzierung als Stromanbieter buchen kann, so wie man dies auch von Google kennt, befinden sich auf den ersten Werbeplätzen in den Stromvergleichen der Vergleichsportale Check24 und Verivox nicht zwangsläufig die besten Stromtarife.
Dass bei diesem exemplarischen Stromvergleich in Hamburg die Werbeplatzierung mit dem günstigsten Stromtarif übereinstimmt, ist Zufall. Über blau hinterlegte und an den Anfang gestellte Suchergebnisse können Sie im Check24 oder Verivox Stromvergleich somit auch künftig getrost hinweg scrollen.
Es gibt zahlreiche Buttons und Zertifikate, die Sie beim Stromvergleich ebenfalls ignorieren können. Wir lassen jegliche Prämien oder Probeabos links liegen, da diese meistens nicht wirklich gratis oder vergünstigt zu haben sind.
Aber gerade bei der Suche nach einem wirklich nachhaltigen Stromanbieter, der bewusst handelt und investiert, sind manche der angezeigten Strom-Zertifikate hilfreiche Wegweiser. So auch bei unserem Check24 Stromvergleich. Denn mit dem “ok power”-Gütesiegel werden Ökostrom-Tarife ausgezeichnet, die einer strengen Zertifizierung standhalten. Vergleichbar ist ansonsten lediglich das "Grüner Strom"-Label.
Wir arbeiten uns von oben nach unten durch den Stromvergleich, da die ersten vier Einträge - zumindest auf den ersten Blick - ähnlich attraktiv zu sein scheinen: Die Strom-Preisgarantie deckt je die gesamte Mindestvertragslaufzeit ab; die Kundenzufriedenheit liegt bei mindestens 80 %; und: Alle vier Ökostromtarife tragen das “ok power”-Siegel.
Da wir einen wirklich grünen Stromtarif finden wollen, ist per se Vorsicht geboten. Denn "Öko" ist nicht gleich Öko, "grün" nicht gleich grün und "nachhaltig" - Sie ahnen es - nicht gleich nachhaltig. Tatsächlich verwässert der Handel mit Ökostromzertifikaten massiv die Trennschärfe zwischen wirklich nachhaltig handelnden Stromanbietern und solchen, die die Ökowelle mitreiten, ohne sich zu engagieren. Eine zuverlässige Definition, was genau "Ökostrom" eigentlich ist und welche Kriterien er erfüllen sollte, gibt es bis heute nicht.
Spätestens wenn wir die beachtliche Preisdifferenz zwischen dem ersten und zweiten Stromanbieter in diesem Stromvergleich bemerken, sollten wir anfangen, zu hinterfragen. Mehr als 100 Euro trennen den Stromtarif "grünstrom premium 12" von Grünwelt Energie vom Tarif "grünstrom premium classic", ebenfalls vom Stromanbieter Grünwelt Energie. Diese Differenz zeugt von einer aggressiven Preispolitik, die sich Anbieter oftmals nur leisten können, wenn genügend Kund:innen ins deutlich teurere zweite Strom-Vertragsjahr geraten. Und indem sie eben nicht in nachhaltige Energieerzeugung investieren.
Die Option, die Strom-Preisgarantie auf 24 Monate zu verlängern, kann da noch so verlockend klingen. Zumal wir die Konsequenzen nicht außer Acht lassen dürfen. Denn im zweiten Jahr entfallen der Sofortbonus von 130 Euro und der Neukundenbonus von 190 Euro. Damit wären wir bei Mehrkosten von 320 Euro im Vergleich zum ersten Jahr. Mindestens 1.265 Euro also, die wir für den Grünwelt Ökostrom hinblättern müssten. Ein saftiger Preis soll bestimmt nicht das Ergebnis sein, wenn wir einen Check24 Stromvergleich anstellen.
Lassen Sie uns zudem einen kurzen Blick auf ReclaBox werfen, um auch die Kundenzufriedenheit zu hinterfragen. Was sagen Stromkunden hier? Grünwelt Energie ist eine Marke der Stromio GmbH, über die sich auf ReclaBox eine stattliche Anzahl an Beschwerden gesammelt hat - knapp 1.500 an der Zahl (Stand November 2020). Hier heißt es in einer Beschwerde mit dem Titel “Wer sich blenden lässt, erlebt schnell sein blaues Wunder”: “Stromio GmbH bzw. Grünwelt Energie ist offenbar der Liebling im Preisvergleich. Das Erfolgsrezept: Mit satten traumhaften Boni rückt man […] schnell an die erste Stelle beim Strompreisvergleich und der ungeübte User vergisst schnell, die entsprechend standardmäßig gesetzten Check-Boxen für die eingerechneten Boni zu deaktivieren.” (Quelle: ReclaBox) Das Ende ist oft dasselbe und uns leider nur zu gut bekannt: Kund:innen vergessen Kündigungsfristen, zahlreiche fragwürdige Anbieter sind nicht selten trickreich, um den zugesicherten Strom-Bonus nicht auszahlen zu müssen.
Zwischenfazit beim Check24-Stromvergleich:
Lieber nicht zu Grünwelt Energie.
Doch was dann? Die Plätze drei und vier im Stromvergleich scheinen von attraktiven Anbietern belegt zu sein: Entega Ökostrom für 1.071 Euro im Jahr und Flensburg eXtra Öko vom Stromanbieter Stadtwerke Flensburg für 1.076 Euro jährlich. 5 Euro im Jahr mehr für das nordische Stadtwerk, dafür aber auch 5 % mehr Kundenzufriedenheit. Die könnten durchaus 5 Euro im Jahr Wert sein.
Versuchen wir, dem auf den Grund zu gehen, wird bei einem Blick auf ReclaBox schnell ersichtlich: Die Stadtwerke Flensburg scheinen das Thema Kundenzufriedenheit sehr ernst zu nehmen. Seit 2010 gab es lediglich drei Einträge. Dieser Eindruck entspricht auch unseren langjährigen Erfahrungen mit dem Anbieter. Zu Entega lassen sich ebenfalls nicht viele Beschwerden finden. Jedoch kreisen diejenigen, die auf ReclaBox gemeldet wurden, alle um die Themen “verkomplizierter Kündigungsprozess” oder auch “Kundenservice, der nicht reagiert”. Darüber hinaus stellt man bei genauerer Betrachtung fest, dass der Ökostrom-Tarif vom Stromanbieter Entega einen Neukundenbonus beinhaltet, während der Ökostrom-Tarif von Stadtwerke Flensburg ohne Bonus auf dem gleichen Preisniveau liegt. Somit sind beim Öko-Stromtarif von Stadtwerke Flensburg in unserem exemplarischen Stromvergleich für den Hamburger 3-Personen-Haushalt 5 Euro zusätzlich eine gute Investition. Außerdem bietet dieser Anbieter eine sechsmonatige Strom-Vertragslaufzeit, die sich im Anschluss nur um jeweils zwei Wochen verlängert. Diese zusätzliche Flexibilität ist natürlich willkommen, auch wenn wir bei Wahl unseres Ökostrom-Tarifs nicht darauf abzielen, in Kürze den Stromanbieter erneut wechseln zu wollen.
Nach mehreren Besuchen auf Reclabox und nach Blicken in die Stromtarif-Details scheinen wir also einen Gewinner im Check24-Stromvergleich zuhaben: den Stromanbieter Stadtwerke Flensburg mit dem Stromtarif "Flensburg eXtra Öko" für 1.076 Euro jährlich. Mit den Stadtwerken hätten wir einen zuverlässigen und fairen Stromanbieter gefunden.
Sekunde: Das war nicht unser Anliegen! Wir wollten wirklich nachhaltigen Ökostrom. Nach einer langen Recherche auf unterschiedlichen Nachrichtenportalen und in entsprechenden Foren wird bald klar: Wer sich für wirklich nachhaltigen Ökostrom engagieren möchte, sollte vor allem einer Handvoll unabhängiger Öko-Stromanbieter beim Stromvergleich besondere Beachtung schenken. Denn unter den ca.1.200 in Deutschland verfügbaren Stromanbietern befinden sich nur wenige unabhängige Öko-Stromanbieter, die bundesweit ihren Ökostrom vertreiben, konsequent ökologisch vorgehen und beim Thema Nachhaltigkeit auch echtes Herzblut an den Tag legen. Zu diesem kleinen Kreis der unabhängigen Ökostromanbieter gehören vor allem Greenpeace Energy, Polarstern Energie, EWS Schönau, Lichtblick und die Naturstrom AG. Bei unserem exemplarischen Check24-Stromvergleich in Hamburg für unseren 3 Personenhaushalt findet sich leider keiner dieser fünf unabhängigen Ökostromanbieter.
Nach langer Suche und Recherche stellt sich also heraus: Wer Wert auf wirklich nachhaltigen Ökostrom wert legt, sollte sich beim Stromvergleich nicht nur auf eine Suche über ein Stromvergleichsportal wie Check24 oder Verivox verlassen. Vor lauter Frust gelüstet es uns nun nach einer ganzen Ladung Fischbrötchen. Aber bevor wir uns den Hamburger Fischbrötchen hingeben, lassen wir es auf einen weiteren Stromvergleich über den SwitchUp Tarifaufpasser ankommen und vergleichen die Ergebnisse mit denen der herkömmlichen Stromvergleichsportale Check24 und Verivox.
Sofern Sie noch keinen Stromvergleich über einen Tarifaufpasser vorgenommen haben, können Sie hier den Stromvergleich über den SwitchUpTarifaufpasser nachholen. Ein solcher Stromvergleich per Tarifaufpasser ist unverbindlich und kostenfrei. Auf Basis Ihrer Suchpräferenzen (z.B. Wie wichtig ist für Sie Ökostrom?) vergleicht ein Tarifaufpasser alle verfügbaren Stromangebote und spürt unter allen Stromanbietern den besten Stromtarif für Sie auf.
Das Ergebnis erhalten Sie in einer übersichtlichen Tarifempfehlung. Darin können Sie dann mit wenigen Klicks den Stromanbieter wechseln und auch angeben, dass Sie in Zukunft den Stromanbieter automatisch wechseln möchten.
Aber der Reihe nach - werfen wir zunächst einen Blick in eine typische Tarifempfehlung: Links aufgeführt das exemplarische Vergleichsergebnis durch den SwitchUp-Tarifaufpasser für unseren Hamburg Stromvergleich mit 3 Personen Haushalt.
Ganz oben und gut sichtbar mit grünen Balken markiert finden Sie die konkreten Empfehlungen: Die Stadtwerke Flensburg für 1.076 Euro und Greenpeace Energy für 1.084 Euro jährlich. Was auf einen Blick deutlich wird: Die beiden im Stromvergleich empfohlenen Ökostromtarife sind bedeutend günstiger als der Grundversorger-Stromtarif vom Stromanbieter Vattenfall.
In den unmittelbar darunter aufgelisteten Details wird zudem schnell ersichtlich: Es handelt sich um zwei Anbieter mit sehr fairen Strom-Tarifkonditionen - kurze Vertragslaufzeiten, kein beziehungsweise ein sehr geringer Wechselbonus, Sicherheit versprechende Unternehmensstrukturen.
Scrollen Sie weiter nach unten zu allen Stromvergleich Tarifen, so können Sie sehen, dass der Stromtarif von Stadtwerke Flensburg mit zwei grünen Glühbirnen, derjenige von Greenpeace Energy mit drei grünen Glühbirnen gekennzeichnet wird. Fahren Sie nun mit der Maus über diese Abbildungen, so erhalten Sie weitere Informationen und damit ein zusätzliches Werkzeug, um beim Stromvergleich den für Sie passenden und wirklich nachhaltigen Stromtarif auszugraben.
Genau so einen Stromanbieter haben Sie gesucht: ein unabhängiges Unternehmen, das in allen Belangen konsequent ökologisch agiert und ein ganzheitlich ökologisches Geschäftsmodell verfolgt. Deswegen ist Greenpeace Energy in unserem exemplarischen Stromvergleich für 3 Personen in Hamburg der Stromanbieter unserer Wahl. Und wenn Ihnen auf der nächsten Party Bekannte in den Ohren liegen mit Aussagen wie: "Ökostrom schön und gut, aber das ist doch teuer!", dann rufen Sie sich einfach unseren Stromvergleich ins Bewusstsein und wissen besser Bescheid. Denn der wirklich nachhaltige Öko-Stromanbieter Greenpeace Energy ist auf Basis unseres angenommenen Stromverbrauchs von 3.500 kWh mit 1.084 Euro jährlich noch immer 114 Euro günstiger als die Belieferung durch den Hamburger Strom-Grundversorger Vattenfall. Und wollen wir wetten, dass sich über die Hälfte aller Gäste auf der Party noch in der Strom-Grundversorgung befindet?
Na dann Prosit!
Die beiden ersten angezeigten Stromtarife unseres Stromvergleichs sind bei näherer Betrachtung nicht etwa die günstigsten oder die vertrauenswürdigsten Anbieter. Hierbei handelt es sich um Werbung des Vergleichsportals Check24 - vergleichbar mit den ersten angezeigten “Suchergebnissen” bei einer Google-Suche. Hier gilt also: Seien Sie aufmerksam!
Lassen Sie sich beim Stromvergleich nicht von bunten Buttons, vermeintlich aussagekräftigen Zertifikaten oder als Willkommensgeschenk angepriesenen Kaffeevollautomaten blenden. Diese “Geschenke” (realistisch nennen wir sie Sachprämien) bringen so gut wie nie Vorteile für Sie als Kunden.
Nehmen wir zum Beispiel den schicken Vorwerk-Teevollautomaten, des es beim Check24 Stromvergleich zum eprimo Stromarif obendrauf gibt. Das Gerät ist keineswegs gratis. Ganz im Gegenteil: Wählen Sie dieses Extra, so finden sich im Kleingedruckten die gar nicht mal so attraktiven Bedingungen: Die Vertragslaufzeit verlängert sich von 12 auf 24 Monate, zudem erhöht sich der Preis im ersten Jahr bedeutend, im zweiten Jahr entfallen noch dazu die Neukundenboni, womit Sie bei einem Mindestpreis im zweiten Jahr von 855 Euro wären.
Konzentrieren Sie sich also einfach auf Ihr ursprüngliches Vorhaben - auf den Stromvergleich für München für einen 2-Personen Haushalt.
Generell können wir Ihnen einige Regeln an die Hand geben, die es Ihnen leichter machen werden, auf Stromvergleichsportalen wie Check24 faire von unfairen Stromtarifen zu unterscheiden.
Lassen Sie sich beim Stromvergleich nicht vom günstigsten Strompreis locken. Die Preisspanne vom ersten bis zum zehnten Suchergebnis beträgt oftmals keine 10 Euro im Jahr. Solch kleinen Beträgen sollten Sie beim Stromvergleich nicht auf den Leim gehen. Außerdem lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Wir alle wissen: Der Teufel steckt oftmals im Detail und in den AGB sowieso.
Zu guter Letzt: Die Quote der Weiterempfehlungen kann uns beim Check24 Stromvergleich als Indikator dienen, wir sollten uns aber nicht blind darauf verlassen. Sie sind gut beraten, wenn Sie bei Ihrem Stromvergleich zusätzlich Beschwerdeportale wie zum Beispiel Reclabox zurate ziehen. Weitere gute Anlaufpunkte sind Energie-Foren, Erfahrungen auf Verbraucherschutzportalen oder die Übersicht über Stromvergleich Praxisfälle auf dieser Seite (oben über unseren "Stromvergleich Praxisfälle" Reiter einzusehen).
Nehmen wir die ersten zwei Stromtarife der Auflistung in den Fokus, so fällt auf, dass immergrün mit 651 Euro und Idealenergie mit 652 Euro beides Marken von Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH sind (früher: 365 AG). Wenn derselbe Anbieter mit mehreren Markennamen unter den ersten Angeboten auftaucht, drängt sich die Frage nach dem “Warum” auf. Rein hypothetisch: Sie waren Kund:in bei immergrün und mit dem Service, der Fairness oder sonstigen Aspekten nicht zufrieden. Also möchten Sie den Stromanbieter wechseln. Passen Sie nun aber nicht genug auf, so wechseln Sie bloß die Tochterfirma, nicht aber den Anbieter. In solchen Fällen haben Sie zumeist keinen Anspruch auf einen erneuten Neukundenbonus, da man nicht als Neukunde gilt. Die Vermutung liegt nahe, dass Anbieter durch Mehrfachplatzierungen möglichst viele der vorderen Plätze auf den klassischen Strom-Vergleichsportalen Check24 und Verivox belegen möchten. Also Augen auf, wer das eigentliche Unternehmen hinter dem schön klingenden Markennamen ist.
Zurück zu den ersten beiden Suchergebnissen. Sowohl immergrün Energie als auch Idealenergie haben bloß eine Weiterempfehlungsquote von 64 %, was von Check24 mit einem unzufrieden dreinblickenden Smiley quittiert wird. Eine Einschätzung, die zusätzlich durch eine auffällig hohe Zahl an Beschwerden über immergrün energie auf dem Beschwerdeportal Reclabox gestützt wird.
Bei solch einer hohen Zahl an Beschwerden sollte man hellhörig werden und überlegen, ob man nicht lieber ein paar Euro mehr für einen Stromanbieter investiert, über den sich nicht eine auffällig hohe Zahl an Beschwerden findet. Denn wie gesagt: die Strom-Preisunterschiede der auf den ersten 10 Plätzen verfügbaren Stromtarife bei unserem exemplarischen Check24 Stromvergleich für München für einen 2-Personen Haushalt betragen keine 10 Euro!
Das Vorhaben unseres Check24 Stromvergleichs für München war, über das Vergleichsportal einen günstigen und fairen Stromanbieter zu finden. Der Stromanbieter eprimo scheint für jährliche Kosten von 658 Euro und mit einer Weiterempfehlungsquote von 86 % in unserem exemplarischen Stromvergleich für München gut abzuschneiden. Dieser Eindruck wird bei ReclaBox bestärkt. Denn seit 2009 haben sich dort 150 Beschwerden eingefunden. Besonders im Verhältnis zur Gesamtkundenzahl des Tochterunternehmens des Innogy Konzerns und zu der großen Zeitspanne von zehn Jahren sind 150 Beschwerden ein Schnitt, der in Ordnung ist.
Weil doppelt besser hält, achten wir bei unserem Stromvergleich für einen 2-Personen Haushalt auch auf Tarifdetails: Die Strom-Preisgarantie ist mit 12 Monaten mindestens so lang wie die Mindestvertragslaufzeit. Dies ist wichtig, damit der jeweilige Stromanbieter keine Preiserhöhung vor Ablauf des ersten Vertragsjahres vornehmen kann. Schließlich möchten wir zu keiner vorzeitigen Kündigung "gezwungen" werden und so den Anspruch auf unseren Wechselbonus verlieren. Einen Teil des Bonus erhält man bei diesem eprimo Stromtarif als sogenannten Arbeitspreisrabatt. Praktisch bedeutet dies, dass Sie nicht bis zur Jahresabrechnung warten müssen, sondern dass Ihnen der Rabatt direkt auf die monatlichen Abschläge angerechnet wird und diese entsprechend geringer ausfallen. Zudem beinhaltet dieser Stromtarif einen Sofortbonus von 135 Euro, der innerhalb von 3 Monaten nach Lieferbeginn vom Stromanbieter ausgezahlt wird.
Fazit: Der Check24 Stromvergleich für München für unseren 2-Personen Haushalt ergibt, dass Sie mit eprimo einen günstigen Stromanbieter wählen würden. Im ersten Jahr würde Sie ein Stromverbrauch von 2.500 kWh 658 Euro kosten. Da im zweiten Vertragsjahr der Wechselbonus wegfällt, würden die Kosten auf stolze 856 Euro steigen. Der Stromtarif wäre im Folgejahr somit 30 % teurer als im 1. Vertragsjahr. Wenn Sie diesen Stromtarif wählen, muss dem Vertragsabschluss sofort der Griff zum Kalender folgen, damit Sie das Vertragsende und Kündigungsfristen nicht verpassen, sondern rechtzeitig einen erneuten Stromvergleich vornehmen. Bei Stromtarifen mit Bonus gilt also stets: Spitz pass auf!
Eine Möglichkeit, wie Sie vermeiden können, dass Sie Kündigungsfristen selbst im Blick haben müssen, wäre ein automatischer Stromwechsel über einen Tarifaufpasser. Warum das so ist und wie ein Stromvergleich mit Tarifaufpasser funktioniert, erklären wir im Folgenden.
Wie beim Stromvergleichsportal Check24 auch fragen Sie einen Stromvergleich mit Tarifaufpasser unter Angabe der Postleitzahl und Ihres Stromverbrauchs an.
Damit Sie sich ein Bild davon machen können, welche Aspekte wir bei unserem Stromvergleich berücksichtigen, fassen wir das Empfehlungsprinzip unseres SwitchUp Tarifaufpassers in aller Kürze zusammen. Dies sind die Kriterien, die wir bei jedem Stromvergleich beachten:
Preis / Strom-Tarifkonditionen
Unternehmenstyp & Geschäftsmodell
AGB
Kundenzufriedenheit
Anstatt einfach nur eine lange Tarifliste wie beim Stromvergleich über Check24 oder Verivox zu präsentieren, haben Tarifaufpasser einen bedeutenden Vorteil: Sie erhalten aktive Unterstützung bei der Wahl des besten neuen Stromtarifs, der auch am besten zu Ihnen passt.
Um bloß den billigsten Stromtarif beim Stromvergleich über Check24 zu wählen, brauchen Sie keinen Tarifaufpasser. Das können Sie alleine genauso gut. Vielmehr sorgen Tarifaufpasser dafür, dass Sie nicht bei einem Stromanbieter mit auffällig vielen Beschwerden landen. Zudem sorgt der Empfehlungsalgorithmus bei einem Tarifaufpasser wie SwitchUp dafür, dass rund 30 Tarifmerkmale in die Kalkulation des besten Stromtarifs einfließen. Auf dieser Basis werden dann bis zu 3 Tarifempfehlungen vorgeschlagen. Im konkreten Beispiel für unseren Münchener Stromvergleich bei 2-Personen Haushalt hat unser SwitchUp Tarifaufpasser 402 Stromtarife in München ausgewertet und den nachfolgenden Preis-Tipp, Preis-Leistungs-Tipp sowie Premium-Tipp vorgeschlagen.
Auch hier finden Sie den beim Stromvergleich über Check24 gefundenen Stromtarif von eprimo, können sich jedoch das Aussortieren von Stromanbietern mit auffällig hohen Beschwerdezahlen oder ungünstigen Tarifkonditionen sparen. Da Sie sich sicherlich nicht nur den besten Strompreis sichern wollen, sondern gleichzeitig auch einen rundum zuverlässigen Stromanbieter wählen möchten, können Sie sich auf die Auswahlkompetenz eines Tarifaufpassers verlassen. Auf diese Weise wird schnell deutlich, dass der Stromtarif von eprimo eine gute Wahl bei unserem exemplarischen Stromvergleich für München mit einem 2-Personen Haushalt ist.
Die Unterstützung beim Auffinden des besten Stromtarifs ist jedoch nicht der einzige Bonus, den ein Tarifaufpasser bietet.
Der Clue eines Tarifaufpassers ist, dass dieser rechtzeitig vor Ablauf der Strom-Kündigungsfrist aktiv wird und erneut einen Stromvergleich automatisch für Sie vornimmt. Wann immer der Tarifaufpasser zum Ende der Vertragslaufzeit einen automatischen Stromvergleich vornimmt und ein nennenswert besseres Tarifangebot findet, nimmt er er die voll-automatische Tarifoptimierung für Sie vor. Insofern können Sie Ihren Kalender getrost in der Schublade liegen lassen und sind die Aufgabe des regelmäßigen Strom Vergleichens ein für alle Male los!
Und: Sie können bei Bedarf auch einen Stromtarif mit Wechselbonus wählen, da Sie sichergehen, die Kündigungsfrist nicht zu verpassen. Mit anderen Worten: Ab sofort brauchen Sie bei der Nutzung eines Tarifaufpassers keine Kündigungsfristen mehr im Hinterkopf zu behalten oder nervenraubende Stromvergleiche über Stromvergleichsportale wie Check24 oder Verivox anzustellen.